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ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN (AGB) – Summitwave
Stand: 20.01.2026

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ("AGB") gelten fuer alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Summitwave [Rechtsform], [Adresse], FN [•], UID [•] ("Summitwave") an Unternehmer im Sinn des UGB ("Kunde").
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Summitwave diesen ausdruecklich schriftlich zustimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch fuer künftige Geschaefte, sofern der Kunde bei Vertragsabschluss auf diese AGB hingewiesen wurde und die AGB zugaenglich waren.

2. ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS, UNTERLAGEN
2.1 Angebote von Summitwave sind freibleibend, sofern sie nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Auftragsbestaetigung von Summitwave, oder (b) Lieferung/Leistungserbringung durch Summitwave, oder (c) schriftliche Annahme eines Angebots durch den Kunden, soweit Summitwave dies bestaetigt.
2.3 Technische Daten, Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben, Zeichnungen sowie sonstige Beschreibungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Muster und Beispiele dienen nur der Orientierung.
2.4 An Unterlagen (insbesondere Zeichnungen, Plaene, Software, Dokumentationen) behaelt sich Summitwave Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Summitwave Dritten nicht zugaenglich machen.

3. PREISE, NEBENKOSTEN, ZAHLUNG
3.1 Alle Preise verstehen sich in EUR exkl. Umsatzsteuer sowie exkl. Versand, Verpackung, Versicherung, Abgaben und allfaelliger Montage-/Reisekosten, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Rechnungen sind binnen [z.B. 14] Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug faellig, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Bei Zahlungsverzug ist Summitwave berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen im Unternehmerverkehr sowie angemessene Mahn- und Betreibungskosten zu verrechnen.
3.4 Summitwave ist berechtigt, angemessene Teilrechnungen (z.B. bei Teillieferungen, Meilensteinen oder Inbetriebnahmeleistungen) zu legen.
3.5 Summitwave kann bei begruendeten Zweifeln an der Zahlungsfaehigkeit des Kunden Vorauszahlung, Sicherheiten oder Zahlung bei Lieferung verlangen.

4. LIEFERUNG, LIEFERFRISTEN, GEFAHRENUEBERGANG
4.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdruecklich schriftlich als Fixtermin zugesagt wurden.
4.2 Die Gefahr geht spaetestens mit Uebergabe der Ware an den Transporteur oder bei Abholung mit Bereitstellung zur Abholung auf den Kunden ueber.
4.3 Teillieferungen sind zulaessig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Ereignisse hoeherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Pandemie, Lieferkettenstoerungen, Rohstoffknappheit, behoerdliche Massnahmen, Ausfall von Zulieferern) berechtigen Summitwave, Liefer- und Leistungsfristen angemessen zu verlaengern oder – wenn die Leistung dauerhaft unmoeglich wird – ganz oder teilweise vom Vertrag zurueckzutreten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschaeftsbeziehung Eigentum von Summitwave.
5.2 Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, ordnungsgemaess zu lagern und gegen uebliche Risiken ausreichend zu versichern.
5.3 Eine Veraeusserung, Verpfaendung oder Sicherungsuebereignung vor vollstaendiger Bezahlung ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Summitwave zulaessig.

6. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN (INSB. BEI INSTALLATION/INBETRIEBNAHME)
6.1 Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugriffe, Ansprechpartner und Voraussetzungen bereit, die fuer Lieferung, Installation, Integration oder Inbetriebnahme erforderlich sind (z.B. Netzwerk, Strom, Montagepunkte, Freigaben, IT-Security-Vorgaben).
6.2 Verzoegerungen oder Mehraufwaende, die aus fehlender oder unzureichender Mitwirkung resultieren, gehen zu Lasten des Kunden und koennen nach Aufwand verrechnet werden (z.B. Wartezeiten, Wiederholungsanfahrten, Remote-Sessions).

7. DIENSTLEISTUNGEN, INBETRIEBNAHME, ABNAHME (SOWEIT VEREINBART)
7.1 Soweit Summitwave Dienstleistungen (z.B. "Transceiver-Einrichtung und Inbetriebnahme", Konfiguration, Schulung, Integration) erbringt, gelten Leistungsumfang, Termine, Preise und allfaellige Reisekosten gemaess Angebot/Auftrag.
7.2 Sofern eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn (a) der Kunde die Abnahme schriftlich erklaert, oder (b) der Kunde die Leistung produktiv nutzt, oder (c) der Kunde nicht innerhalb von [z.B. 10] Werktagen nach Leistungsbereitstellung schriftlich wesentliche Maengel rügt. Unwesentliche Maengel hindern die Abnahme nicht.

8. SOFTWARE/FIRMWARE, NUTZUNGSRECHTE
8.1 Soweit Produkte Software oder Firmware enthalten, erhaelt der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht uebertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung fuer den bestimmungsgemaessen Betrieb der Produkte.
8.2 Der Kunde darf technische Schutzmassnahmen nicht umgehen und – soweit gesetzlich zulaessig – Software/Firmware nicht dekompilieren, disassemblieren oder rueckentwickeln, ausser dies ist zwingend gesetzlich erlaubt.
8.3 Updates/Upgrades sind nur geschuldet, wenn dies ausdruecklich vereinbart ist oder zwingendes Recht dies verlangt.

9. GEWAEHRLEISTUNG, MAENGELRUEGE (B2B)
9.1 Der Kunde hat die Lieferung unverzueglich zu untersuchen und erkennbare Maengel unverzueglich schriftlich zu rügen (Untersuchungs- und Ruegepflicht im Unternehmerverkehr). Unterlaesst der Kunde die rechtzeitige Ruege, gilt die Ware als genehmigt.
9.2 Bei rechtzeitig geruegten und nachgewiesenen Maengeln leistet Summitwave nach eigener Wahl Verbesserung (Nachbesserung) oder Austausch.
9.3 Schlaegt Verbesserung oder Austausch fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde Preisminderung verlangen; Wandlung (Ruecktritt) nur bei nicht geringfuegigen Maengeln.
9.4 Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdruecklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart ist.

10. HAFTUNG
10.1 Summitwave haftet fuer Schaeden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlaessigkeit. Bei leichter Fahrlaessigkeit haftet Summitwave nur fuer Personenschaeden sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
10.2 Eine Haftung fuer entgangenen Gewinn, mittelbare Schaeden, Folgeschaeden, Datenverlust (sofern nicht durch angemessene Datensicherung vermeidbar) und reine Vermoegensschaeden ist – soweit gesetzlich zulaessig – ausgeschlossen.
10.3 Haftungsbeschraenkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht (insbesondere bei Vorsatz).

11. VERTRAULICHKEIT, REFERENZEN
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht oeffentlich bekannten, von Summitwave erhaltenen Informationen (insbesondere Preise, technische Unterlagen, Konzepte, Software) vertraulich zu behandeln und nur fuer Vertragszwecke zu verwenden.
11.2 Summitwave darf den Kunden als Referenz nennen (Name/Logo), sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

12. DATENSCHUTZ
12.1 Summitwave verarbeitet personenbezogene Daten gemaess den anwendbaren Datenschutzvorschriften. Naehere Informationen finden sich in der Datenschutzerklaerung unter: [Link zur Datenschutzerklaerung].

13. COMPLIANCE, EXPORT
13.1 Der Kunde beachtet alle anwendbaren Export-, Sanktions- und Compliance-Vorschriften. Erforderliche Genehmigungen sind vom Kunden einzuholen, sofern anwendbar.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
14.1 Es gilt oesterreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulaessig.
14.2 Erfuellungsort ist [Ort]. Gerichtsstand fuer Streitigkeiten ist – soweit zulaessig – das sachlich zustaendige Gericht in [Innsbruck].
14.3 Abtretungen von Rechten und Pflichten durch den Kunden beduerfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Summitwave.
14.4 Aenderungen und Nebenabreden beduerfen der Schriftform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorsieht.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.

ENDE DER AGB


ANHANG – B2C
A. VERBRAUCHERHINWEISE
A.1 Bei Vertraegen mit Verbrauchern koennen gesetzliche Gewaehrleistungsrechte und zwingende Verbraucherrechte nicht eingeschraenkt werden.
A.2 Bei Fernabsatzvertraegen (Online/Telefon/E-Mail) kann ein gesetzliches Ruecktrittsrecht bestehen.